Behandlungsdauer

Eine Behandlung dauert 50-60 Minuten, je nach Umfang und Bedürfnissen des Patienten.

Ablauf

1. Anamnese

Zu Beginn lernen wir uns kennen. In einem ausführlichen Gespräch sprechen wir über Ihre Themen, Ihre gesundheitliche Vorgeschichte und individuelle Bedürfnisse.

2. Untersuchung

Anschließend folgt eine sorgfältige Untersuchung des Körpers. Dabei werden Beweglichkeit, Spannungen und mögliche Einschränkungen durch gezielte Palpation und Tests ertastet und beurteilt.

3. Behandlung

Die Behandlung wird auf Sie und Ihre Situation abgestimmt. Mit manuellen osteopathischen Techniken werden die erfassten Bewegungseinschränkungen und Spannungen gezielt unterstützt.

Folgendes dürfen Sie gerne zur Behandlung mitbringen:

Handtuch

Gerne bringen Sie ein großes Handtuch mit, um es auf der Liege unterzulegen.

Bisheringe Befunde

Sollten Sie bereits diagnostizierte Erkrankungen haben, bringen Sie gerne Unterlagen, wie Röntgen- und MRT-Bilder, Laborergebnisse, ect. mit. 

Bequeme Kleidung

Ziehen Sie gerne Kleidung an, in der sie sich wohlfühlen und die bequem ist.

Bei Säuglingen und Kindern

Bei Behandlungen von Säuglingen und Kindern, bringen Sie gerne ein Lieblingsspielzeug mit. 

Kosten

Eine Behandlung kostet zwischen 90€ und 105€.

Da Osteopathie als Selbstzahlerleistung gilt, erhalten Sie nach der Behandlung eine Rechnung, welche Sie meist zumindest anteilig bei Ihrer Krankenkasse bei Einreichung erstattet bekommen.

 

Gesetzlich Versicherte:

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten. Um die Rechnung bei der Krankenkasse erstattet zu bekommen, ist meist eine Empfehlung oder ein Privatrezept von ihrem Arzt notwendig. Dieses sollten Sie sich zuvor bei Ihrem Arzt geben lassen.

Klären Sie bitte vor dem Termin direkt bei ihrer Krankenkasse ab, was Ihre Krankenkasse übernimmt. Gerne schauen Sie auch unter folgendem Link nach, was Ihre Krankenkasse bezuschusst.

https://www.osteopathie.de/krankenkassenliste

 

Privat Versicherte:

Viele private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten ganz oder teilweise.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebÜH).

 

Vorraussetzung für die Bezuschussung

Ich erfülle die Voraussetzungen für die Erstattung durch Krankenkassen in Deutschland, da ich Heilpraktikerin bin, eine abgeschlossene fünfjährige osteopathische Ausbildung habe und Mitglied im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD e.V.) bin.

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